In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Unselbstständiger Hausstand während Wehrdienst, Freiwilligendienst oder Ausbildung:
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange als vorübergehend im Sinne der Nr. 7.1, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange als vorübergehend im Sinne der Nr. 7.1, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025