Die Uelzener Hausratversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges zerstört, beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem der genannten Ereignisse und wird dabei Ihr versicherter Hausrat beschädigt oder zerstört, springt die Versicherung ein. Auch wenn Sachen als Folge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, ist dies erfasst. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die genannten Punkte.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Zahlt die Versicherung auch, wenn Sachen abhandenkommen?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die infolge einer der versicherten Gefahren abhandenkommen.
Ist auch der Absturz von Teilen eines Luftfahrzeuges gedeckt?
Ja. Neben dem Luftfahrzeug selbst sind auch Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung erfasst.
Sind sowohl Zerstörung als auch Beschädigung versichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025