In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung:
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025