In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Für Wertsachen gemäß Nr. 13.1.1 gelten die zusätzlichen Entschädigungsgrenzen gemäß Nr. 13.2.1 und Nr. 13.2.2.
- Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Für Wertsachen gemäß Nr. 13.1.1 gelten die zusätzlichen Entschädigungsgrenzen gemäß Nr. 13.2.1 und Nr. 13.2.2.
- Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen
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