In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes – siehe Nr. 10.1.1 – angepasst.:
- Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme wird auf volle tausend Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
- Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages in Höhe von 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche entfällt gleichzeitig ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht (siehe Nr. 12.5).
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung (siehe Ziffer 28) bleibt unberührt.
- Wohnungswechsel
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme wird auf volle tausend Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
- Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages in Höhe von 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche entfällt gleichzeitig ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht (siehe Nr. 12.5).
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung (siehe Ziffer 28) bleibt unberührt.
- Wohnungswechsel
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025