Bei der Uelzener Hausratversicherung stellt sich häufig die Frage, was bei einem Doppelwohnsitz gilt. Behält der Versicherungsnehmer die bisherige Wohnung und bewohnt sie weiter, geht der Versicherungsschutz nicht über – für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Schutz sogar in beiden Wohnungen.
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer neben der neuen Wohnung auch die alte Wohnung weiter bewohnt, hat einen sogenannten Doppelwohnsitz. In diesem Fall wechselt der Versicherungsschutz nicht automatisch in die neue Wohnung. Damit in der Umzugs- oder Übergangsphase beide Wohnungen abgesichert sind, gilt der Schutz für zwei Monate in beiden Wohnungen gleichzeitig.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einem Doppelwohnsitz?
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung und bewohnt diese weiterhin, geht der Versicherungsschutz nicht über.
Sind bei einem Doppelwohnsitz beide Wohnungen versichert?
Ja, für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Schutz für beide Wohnungen?
Der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht für eine Übergangszeit von zwei Monaten.
Wann liegt ein Doppelwohnsitz im Sinne dieser Regelung vor?
Ein Doppelwohnsitz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die bisherige Wohnung zusätzlich behält und weiterhin bewohnt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025