In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften:
Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
- Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
- Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025