In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung:
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles (Nr. 9.2) niedriger als der Versicherungswert (Nr. 9.1) der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß (Nr. 12.1) in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag x Versicherungssumme (+ Vorsorge) / Versicherungswert
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer hat eine Wohnfläche von 100 qm und eine vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 40.000,00 €. Da der Versicherungsnehmer nicht 500,00 € pro Quadratmeter versichert hat, prüft der Gutachter im Schadenfall, ob der tatsächliche Versicherungswert (Neuwert) mit der Versicherungssumme identisch ist.
Durch die Gefahr Brand wird ein Teil des Hausrates eines Versicherungsnehmers beschädigt. Der Gutachter stellt einen Schaden in Höhe von 30.000,00 € fest und einen Versicherungswert in Höhe von 88.000,00 €. Da der Versicherungsnehmer nicht die 500,00 € pro Quadratmeter vereinbart und der Versicherungswert höher ist als die Versicherungssumme, wird die Unterversicherung angerechnet.
Beispielrechnung:
- ,00 € (Schadenhöhe) x (40.000,00 € + 10 % Vorsorge) / 88.000,00 € = 15.000,00 €
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles (Nr. 9.2) niedriger als der Versicherungswert (Nr. 9.1) der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß (Nr. 12.1) in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag x Versicherungssumme (+ Vorsorge) / Versicherungswert
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer hat eine Wohnfläche von 100 qm und eine vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 40.000,00 €. Da der Versicherungsnehmer nicht 500,00 € pro Quadratmeter versichert hat, prüft der Gutachter im Schadenfall, ob der tatsächliche Versicherungswert (Neuwert) mit der Versicherungssumme identisch ist.
Durch die Gefahr Brand wird ein Teil des Hausrates eines Versicherungsnehmers beschädigt. Der Gutachter stellt einen Schaden in Höhe von 30.000,00 € fest und einen Versicherungswert in Höhe von 88.000,00 €. Da der Versicherungsnehmer nicht die 500,00 € pro Quadratmeter vereinbart und der Versicherungswert höher ist als die Versicherungssumme, wird die Unterversicherung angerechnet.
Beispielrechnung:
- ,00 € (Schadenhöhe) x (40.000,00 € + 10 % Vorsorge) / 88.000,00 € = 15.000,00 €
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025