Bei der Hausratversicherung der Uelzener wird eine Unterversicherung dann relevant, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert und kein Unterversicherungsverzicht gilt. Die Entschädigung wird dann anteilig gekürzt – eine anschauliche Beispielrechnung zeigt, wie sich das im Schadenfall konkret auswirkt.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Folgendes:
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles (Nr. 9.2) niedriger ist als der Versicherungswert (Nr. 9.1) der versicherten Sachen.
Ist zusätzlich kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. ist dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß (Nr. 12.1) im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag x Versicherungssumme (+ Vorsorge) / Versicherungswert
Beispiel:
- Ein Versicherungsnehmer hat eine Wohnfläche von 100 qm und eine vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 40.000,00 €.
- Da der Versicherungsnehmer nicht 500,00 € pro Quadratmeter versichert hat, prüft der Gutachter im Schadenfall, ob der tatsächliche Versicherungswert (Neuwert) mit der Versicherungssumme identisch ist.
Durch die Gefahr Brand wird ein Teil des Hausrates eines Versicherungsnehmers beschädigt. Der Gutachter stellt einen Schaden in Höhe von 30.000,00 € fest und einen Versicherungswert in Höhe von 88.000,00 €.
Da der Versicherungsnehmer nicht die 500,00 € pro Quadratmeter vereinbart hat und der Versicherungswert höher ist als die Versicherungssumme, wird die Unterversicherung angerechnet.
Beispielrechnung:
- 30.000,00 € (Schadenhöhe) x (40.000,00 € + 10 % Vorsorge) / 88.000,00 € = 15.000,00 €
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Hausrat mit einer zu niedrigen Versicherungssumme absichert, erhält im Schadenfall unter Umständen nur einen anteiligen Ersatz. Liegt der tatsächliche Wert des Hausrats über der vereinbarten Summe, wird die Entschädigung im gleichen Verhältnis gekürzt – es sei denn, ein Unterversicherungsverzicht ist vereinbart. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger ist als der Versicherungswert der versicherten Sachen.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung wird nach der Formel „Schadenbetrag x Versicherungssumme (+ Vorsorge) / Versicherungswert“ im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Wann wird die Unterversicherung nicht angerechnet?
Die Kürzung greift nicht, wenn ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist und dieser nicht nachträglich entfallen ist.
Wie viel Entschädigung ergibt sich im Beispiel?
Bei einem Schaden von 30.000,00 €, einer Versicherungssumme von 40.000,00 € zzgl. 10 % Vorsorge und einem Versicherungswert von 88.000,00 € beträgt die Entschädigung 15.000,00 €.
Welche Rolle spielen die 500,00 € pro Quadratmeter?
Hat der Versicherungsnehmer nicht 500,00 € pro Quadratmeter versichert, prüft der Gutachter im Schadenfall, ob der tatsächliche Versicherungswert (Neuwert) mit der Versicherungssumme identisch ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025