In der Hausratversicherung der Uelzener bildet der Versicherungswert die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung: In der Regel gilt der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände, Antiquitäten sowie nicht mehr verwendbare Sachen und Wertsachen gelten besondere Regelungen.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände (Nr. 13.1.1.4) und Antiquitäten (Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen Nr. 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert legt fest, auf welcher Grundlage im Schadenfall die Entschädigung berechnet wird. Grundsätzlich wird der Neuwert angesetzt, also der Betrag, den es kostet, eine gleichartige Sache neu wiederzubeschaffen. Für besondere Werte wie Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis vergleichbarer Stücke. Kann eine Sache im Haushalt nicht mehr sinnvoll genutzt werden, zählt der erzielbare Verkaufspreis. Bei Wertsachen mit vereinbarten Entschädigungsgrenzen wird höchstens der jeweilige Grenzbetrag herangezogen.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungswert?
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Welcher Wert gilt grundsätzlich für versicherte Sachen?
Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Wie wird der Versicherungswert für Kunstgegenstände und Antiquitäten bestimmt?
Für Kunstgegenstände (Nr. 13.1.1.4) und Antiquitäten (Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Welcher Wert gilt für nicht mehr verwendbare Sachen?
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie wirken sich Entschädigungsgrenzen für Wertsachen aus?
Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen Nr. 13.2), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025