Wer in der Hausratversicherung der Uelzener zurückerlangte Sachen dem Versicherer zur Verfügung stellen muss, überträgt diesem auch Besitz, Eigentum und alle sonstigen Rechte an diesen Sachen. Was das für versicherte Gegenstände bedeutet, erfährst du hier.
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer Folgendes zu übertragen, soweit es ihm mit Bezug auf diese Sachen zusteht:
- den Besitz,
- das Eigentum und
- alle sonstigen Rechte.
Was bedeutet das konkret?
Kommen versicherte Gegenstände wieder zum Vorschein und musst du sie dem Versicherer überlassen, dann gehen damit auch die zugehörigen Rechte auf den Versicherer über. Das betrifft den Besitz, das Eigentum und weitere Rechte, die dir an diesen Sachen zustehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Was muss ich übertragen, wenn ich zurückerlangte Sachen zur Verfügung stelle?
Du hast dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die dir mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Wann greift die Übertragung der Rechte?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen hat.
Welche Rechte sind von der Übertragung erfasst?
Erfasst sind der Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte, die dem Versicherungsnehmer mit Bezug auf diese Sachen zustehen.