In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers:
Die Rechte zur Vertragsänderung Nr. 19.2.1, zum Rücktritt Nr. 19.2.2 oder zur Kündigung Nr. 19.2.3 muss der Versicherer innerhalb eines Monats in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Rechte zur Vertragsänderung Nr. 19.2.1, zum Rücktritt Nr. 19.2.2 oder zur Kündigung Nr. 19.2.3 muss der Versicherer innerhalb eines Monats in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025