In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Erlöschen der Rechte des Versicherers:
Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung Nr. 19.2.1, zum Rücktritt Nr. 19.2.2 und zur Kündigung Nr. 19.2.3 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
- Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Zahlung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung Nr. 19.2.1, zum Rücktritt Nr. 19.2.2 und zur Kündigung Nr. 19.2.3 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
- Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Zahlung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025