In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Leistungsfreiheit des Versicherers:
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
- Dauer und Ende des Vertrags
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
- Dauer und Ende des Vertrags
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025