In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Schadenersatz bei Verzug:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025