In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Erlöschen der Rechte des Versicherers:
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 27.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 27.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025