Bei der Uelzener Hausratversicherung ist Blitzschlag als unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen versichert. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen auch Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten übernommen werden und welche Blitzspuren dabei berücksichtigt werden.
Was ist Blitzschlag?
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden:
Schäden dieser Art an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Trifft ein Blitz direkt auf versicherte Sachen, greift der Schutz. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss an Elektrogeräten sind hingegen nur dann abgedeckt, wenn der Blitz auf dem Grundstück zusätzlich andere Schäden verursacht hat. Als solche gelten auch sichtbare Blitzspuren – etwa an Antennen oder an anderen Sachen, die keine elektrischen Einrichtungen oder Geräte sind.
Häufige Fragen
Was gilt als Blitzschlag?
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Was zählt als Schaden anderer Art?
Spuren eines Blitzschlags am Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder an anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.