In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- Sengschäden;
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.6.2 und Nr. 2.6.3 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nicht versichert sind
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- Sengschäden;
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.6.2 und Nr. 2.6.3 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025