In der Hausratversicherung der Uelzener gibt es klar definierte Fälle, die nicht versichert sind – dazu zählen unter anderem Schäden durch Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und elektrischen Schaltern. Für einzelne Ausschlüsse gelten jedoch Ausnahmen, wenn sie Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- Sengschäden;
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.6.2 und Nr. 2.6.3 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden am Hausrat ist automatisch abgedeckt. Bestimmte Ereignisse und Schadensarten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für einige dieser Ausschlüsse gibt es jedoch Rückausnahmen: Sind sie die Folge eines versicherten Sachschadens, greift der Schutz dennoch. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdbeben versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Sengschäden abgedeckt?
Nein. Sengschäden zählen zu den nicht versicherten Schäden.
Was gilt für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und elektrischen Schaltern?
Nicht versichert sind Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Gibt es Ausnahmen von diesen Ausschlüssen?
Ja. Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.6.2 und Nr. 2.6.3 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025