Die Uelzener Hausratversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub – oder durch den Versuch einer solchen Tat – abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für versicherte Gefahren und Schäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden:
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub
Entschädigung wird auch geleistet, wenn die Sachen durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt allgemeinverständlich zusammen: Wird Ihr versicherter Hausrat durch einen Einbruch, durch Zerstörungen im Anschluss an einen Einbruch (Vandalismus) oder durch einen Raub beschädigt, zerstört oder gestohlen, springt die Versicherung ein. Das gilt auch dann, wenn es beim Versuch einer solchen Tat bleibt.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in diesem Fall versichert?
Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub.
Zahlt die Versicherung auch bei einem Versuch?
Ja. Der Versicherer leistet auch dann, wenn versicherte Sachen durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Welche Schäden an versicherten Sachen sind abgedeckt?
Entschädigt werden versicherte Sachen, die abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Ist Vandalismus grundsätzlich versichert?
Versichert ist Vandalismus nach einem Einbruch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025