In der Hausratversicherung der Uelzener zählen alle Sachen zum Hausrat, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen – von Wertsachen und Bargeld über eingefügte Einbaumöbel und Einbauküchen bis hin zu Booten, Fall- und Gleitschirmen und Haustieren. Erfahren Sie hier, welche Gegenstände genau dazugehören und welche Voraussetzungen gelten.
Zum Hausrat gehören:
- alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Ziffer 13).
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 6.1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 6.4.5).
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe Nr. 6.3.1 und Nr. 6.3.2) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Hunde, Vögel).
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gilt grundsätzlich alles, was privat im Haushalt genutzt oder verbraucht wird. Dazu zählen nicht nur Möbel und Alltagsgegenstände, sondern auch Wertsachen und Bargeld sowie eine Reihe besonderer Gegenstände wie fest eingebaute Küchen, Antennenanlagen, bestimmte Boote und Fluggeräte sowie Haustiere. Für einzelne Positionen gelten besondere Voraussetzungen und Nachweispflichten.
Häufige Fragen
Gehören Wertsachen und Bargeld zum Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Ziffer 13).
Sind Einbaumöbel und Einbauküchen mitversichert?
Ja, alle in das Gebäude eingefügten Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Zählen Haustiere zum Hausrat?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Hunde, Vögel).
Sind beruflich genutzte Arbeitsgeräte versichert?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, gehören zum Hausrat. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert?
Im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum gehört zum Hausrat, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 6.4.5).
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025