In der Hausratversicherung der Uelzener wird die Mehrwertsteuer nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Steuer nicht tatsächlich gezahlt hat, erhält sie nicht ersetzt – hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für die Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was bedeutet das konkret?
Ob die Mehrwertsteuer im Schadenfall erstattet wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Können Sie die Steuer über den Vorsteuerabzug geltend machen oder ist sie tatsächlich gar nicht angefallen, wird sie im Rahmen der Entschädigung nicht berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der Hausratversicherung ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was gilt, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin?
Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Was passiert, wenn ich die Mehrwertsteuer gar nicht gezahlt habe?
Hat der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt, wird sie ebenfalls nicht ersetzt.