In der Hausratversicherung der Uelzener zählen zu den versicherten Wertsachen unter anderem Bargeld, Urkunden und Sparbücher, Schmuck, Edelsteine, Münzen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten. Ebenso definiert der Versicherer, welche Sicherheitsbehältnisse als Wertschutzschränke gelten.
Versicherte Wertsachen (Nr. 6.2.2) sind:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in Nr. 13.1.1.3 genannte Sachen aus Silber,
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen, oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Was bedeutet das konkret?
Die Bedingungen legen fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten – etwa Bargeld, wichtige Papiere, Schmuck, Edelmetalle, Kunst und alte Sammlerstücke. Außerdem wird beschrieben, welche Tresore als Wertschutzschränke anerkannt werden. Das ist wichtig, weil für Wertsachen und ihre sichere Aufbewahrung eigene Regeln gelten können.
Häufige Fragen
Was zählt zu den versicherten Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Ebenso zählen Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie bestimmte Sachen aus Silber dazu.
Ab wann gilt etwas als Antiquität?
Als Antiquitäten gelten Sachen, die über 100 Jahre alt sind – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welches Mindestgewicht muss ein freistehender Wertschutzschrank haben?
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Wer muss einen Wertschutzschrank anerkennen?
Der Wertschutzschrank muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025