In der Hausratversicherung der Uelzener wird im Tarif Premium die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall und -jahr von 20 % auf 30 % der Versicherungssumme erhöht. Zusätzlich gelten gestaffelte Höchstbeträge – abhängig davon, ob sich Bargeld, Urkunden, Schmuck und weitere Wertsachen innerhalb oder außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befinden.
Erhöhung der Entschädigungsgrenze:
- In Erweiterung zu Nr. 13.2.1 UEVHB2015 wird die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall und -jahr von 20 % auf 30 % der Versicherungssumme erhöht.
Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2 UEVHB2015):
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 2.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- insgesamt 3.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- insgesamt 20.000,00 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Wertsachen innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2 UEVHB2015):
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 3.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- insgesamt 5.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
Was bedeutet das konkret?
Für besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Urkunden oder Schmuck gelten eigene Höchstgrenzen bei der Entschädigung. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt unter anderem davon ab, ob die Wertsachen in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt wurden. Werden Wertsachen sicher im Tresor verwahrt, fallen die Grenzen für Bargeld und Urkunden höher aus. Insgesamt steht im Tarif Premium ein größerer Anteil der Versicherungssumme für Wertsachen zur Verfügung als in der Grundregelung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen im Tarif Premium?
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen wird je Versicherungsfall und -jahr von 20 % auf 30 % der Versicherungssumme erhöht.
Was gilt für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschrankes?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes ist die Entschädigung auf insgesamt 2.000,00 € je Versicherungsfall begrenzt. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welcher Betrag gilt für Schmuck und Sachen aus Gold und Platin?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes ist die Entschädigung auf insgesamt 20.000,00 € je Versicherungsfall begrenzt.
Erhöhen sich die Grenzen bei Aufbewahrung im Wertschutzschrank?
Ja. Für Wertsachen innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf insgesamt 3.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge sowie auf insgesamt 5.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025