In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Kosten:
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025