In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Gebäude in der kalten Jahreszeit eine besondere Obliegenheit: Wer seine Wohnung nicht ausreichend beheizt und kontrolliert, muss alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren – so lassen sich Frostschäden vermeiden.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit:
- die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren, oder
- alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit soll verhindert werden, dass Leitungswasser einfriert. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder die Wohnung wird beheizt und regelmäßig kontrolliert, oder die wasserführenden Anlagen werden abgesperrt, entleert und entleert gehalten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe zum oben genannten Sachinhalt.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Gilt diese Sicherheitsvorschrift immer?
Diese besondere Obliegenheit gilt in der kalten Jahreszeit.
Reicht es, wenn ich nur die Heizung anlasse?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ können Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Um welche Art von Vorschrift handelt es sich?
Es handelt sich um eine vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers.