In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Versicherte Gefahren und Schäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- Einbruchdiebstahl,
- Vandalismus nach einem Einbruch,
- Raub
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- Einbruchdiebstahl,
- Vandalismus nach einem Einbruch,
- Raub
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025