Die Uelzener Hausratversicherung leistet bei Nässeschäden Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – etwa aus Rohren, Heizungen, Klima-Wärmepumpen, Wasserbetten oder Aquarien.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss unmittelbar ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen,
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten und Aquarien.
Dem Leitungswasser gleichgestellt sind:
- Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- Wasserdampf.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Leitungswasser dort aus, wo es nicht hingehört, und beschädigt dabei Ihren Hausrat, springt die Versicherung ein. Dabei kommt es darauf an, dass das Wasser aus einer der genannten Quellen stammt – etwa aus Wasserrohren, Heizungen, einer Klima-Wärmepumpe, einem Wasserbett oder einem Aquarium. Auch bestimmte andere Flüssigkeiten und Wasserdampf werden wie Leitungswasser behandelt.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Uelzener bei einem Nässeschaden?
Die Uelzener leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Aus welchen Quellen muss das Leitungswasser stammen?
Aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien.
Sind auch Schäden durch ein Aquarium oder Wasserbett versichert?
Ja, Wasserbetten und Aquarien zählen zu den Quellen, aus denen austretendes Leitungswasser einen versicherten Nässeschaden auslösen kann.
Gelten auch andere Flüssigkeiten als Leitungswasser?
Ja. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025