In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Nicht versicherte Sachen:
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 6.2.3.1 genannt,
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher oder geringer wertig –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie einschließlich eingebauter oder nicht eingebauter Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 6.2.3.5 genannt,
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 6.2.3.6 und Nr. 6.2.3.7 genannt,
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen,
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen),
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
- Außenversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 6.2.3.1 genannt,
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher oder geringer wertig –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie einschließlich eingebauter oder nicht eingebauter Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 6.2.3.5 genannt,
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 6.2.3.6 und Nr. 6.2.3.7 genannt,
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen,
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen),
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
- Außenversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025