In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Aufräumungskosten:
für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025