In der Hausratversicherung der Uelzener sind Aufräumungskosten mitversichert – dazu zählen das Aufräumen versicherter Sachen sowie das Wegräumen, der Abtransport, das Ablagern und das Vernichten von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Aufräumungskosten Folgendes:
- für das Aufräumen versicherter Sachen
- für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz
- für das Ablagern und Vernichten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden entstehen oft zusätzliche Kosten, um Ordnung wiederherzustellen. Die Uelzener übernimmt im Rahmen der Aufräumungskosten das Aufräumen versicherter Sachen sowie das Wegräumen, den Abtransport, das Ablagern und das Vernichten zerstörter und beschädigter versicherter Sachen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was sind Aufräumungskosten in der Hausratversicherung der Uelzener?
Aufräumungskosten umfassen das Aufräumen versicherter Sachen sowie das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und das Ablagern und Vernichten.
Ist der Abtransport beschädigter Sachen mitversichert?
Ja. Das Wegräumen und der Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz sind mitversichert.
Werden auch das Ablagern und Vernichten übernommen?
Ja. Die Kosten für das Ablagern und Vernichten sind ebenfalls Teil der Aufräumungskosten.
Für welche Sachen gelten die Aufräumungskosten?
Die Aufräumungskosten beziehen sich auf versicherte Sachen, insbesondere auf das Aufräumen sowie das Wegräumen zerstörter und beschädigter versicherter Sachen.