In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Obliegenheiten:
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
- Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor und nach dem Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
- Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor und nach dem Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025