In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Rechtsfolgenhinweis:
Die Rechte zur Vertragsänderung Nr. 19.2.1, zum Rücktritt Nr. 19.2.2 und zur Kündigung Nr. 19.2.3 stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Rechte zur Vertragsänderung Nr. 19.2.1, zum Rücktritt Nr. 19.2.2 und zur Kündigung Nr. 19.2.3 stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025