Bei der Uelzener Hausratversicherung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird – solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Wann dieses Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, erfahren Sie hier.
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt man die erste oder einmalige Prämie nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt, darf der Versicherer sich vom Vertrag lösen, solange die Zahlung noch aussteht. Trägt der Versicherungsnehmer jedoch keine Schuld an der ausgebliebenen Zahlung, kommt ein Rücktritt nicht in Betracht.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Wenn die erste oder einmalige Prämie nicht zum nach Nr. 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Bis wann besteht das Rücktrittsrecht?
Das Rücktrittsrecht besteht, solange die Zahlung der Prämie nicht bewirkt ist.
Wann ist der Rücktritt ausgeschlossen?
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Welche Prämie ist betroffen?
Betroffen ist die erste oder einmalige Prämie, die nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wurde.