Bei der Uelzener Hausratversicherung ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Hier erfahren Sie, wann genau die Zahlung fällig wird, wann der Versicherungsschutz beginnt und welche Sonderregeln bei abweichendem Versicherungsschein oder Ratenzahlung gelten.
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie:
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Nr. 20.2 Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein von der Angebotsanfrage des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.
Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten gilt die erste Rate als erste Prämie.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die erste Prämie sollten Sie zeitnah zahlen, nachdem Ihr Vertrag beginnt – so wie es im Versicherungsschein steht. Zahlen Sie erst später, greift der Schutz auch erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Weicht Ihr Versicherungsschein von dem ab, was Sie angefragt oder vereinbart hatten, bekommen Sie mehr Zeit: Erst einen Monat nach Erhalt des Scheins wird die Zahlung fällig. Wer in Raten zahlt, dessen erste Rate zählt als erste Prämie. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann muss ich die erste Prämie zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen – unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Was gilt, wenn der Versicherungsbeginn vor Vertragsschluss liegt?
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Ab wann besteht Versicherungsschutz, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Was passiert, wenn der Versicherungsschein von meiner Anfrage abweicht?
Weicht der Versicherungsschein von der Angebotsanfrage oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.
Was gilt bei Ratenzahlung?
Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten gilt die erste Rate als erste Prämie.