Bei der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Kunden mit vereinbarter Ratenzahlung, dass die noch offenen Raten bis zu ihren jeweiligen Zahlungsterminen als gestundet behandelt werden. Wichtig ist dabei, dass alle gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig werden, sobald der Versicherungsnehmer mit einer Rate in Verzug gerät oder eine Entschädigung fällig wird.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Es wird eine Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Beiträge in Raten zahlen, müssen Sie die einzelnen Raten erst zu den jeweils vereinbarten Terminen begleichen – bis dahin sind sie gestundet. Sobald Sie jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten oder eine Entschädigung fällig wird, werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort auf einmal fällig.
Häufige Fragen
Was passiert mit den restlichen Raten, wenn ich eine Rate nicht rechtzeitig zahle?
Geraten Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, werden alle gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Muss ich bei vereinbarter Ratenzahlung die Beiträge sofort in voller Höhe zahlen?
Nein, die ausstehenden Raten gelten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet und sind erst zu diesen Terminen zu zahlen.
Was geschieht mit meinen offenen Raten, wenn eine Entschädigung fällig wird?
Wird eine Entschädigung fällig, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015