In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug:
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025