Wer bei der Uelzener eine Hausratversicherung abschließt, muss seinen Ersatzanspruch gegen Dritte unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften wahren und bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken. Was bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieser Obliegenheit droht, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Dritter für Ihren Schaden verantwortlich ist, sollten Sie den Anspruch gegen diese Person fristgerecht und in der richtigen Form sichern. Übernimmt die Versicherung den Anspruch, unterstützen Sie sie bei der Durchsetzung, soweit dies nötig ist. Halten Sie sich nicht daran, kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden – je nachdem, ob die Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitwirken.
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung dieser Obliegenheit?
Der Versicherer ist zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Der Versicherer ist berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Wer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag?
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
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