In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung:
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 35.2 entsprechend Anwendung.
- Agentenvollmacht
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 35.2 entsprechend Anwendung.
- Agentenvollmacht
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025