Die Uelzener Katzen-OP-Versicherung schützt Ihre Katze bei Leistungsfällen innerhalb Deutschlands und bietet zusätzlich Absicherung im Ausland – bis zu einem Auslandsaufenthalt von 12 Monaten, maximal im Umfang der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Katzen-OP-Versicherung folgendes für den Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
- Sie haben bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihrer versicherten Katze von 12 Monaten Versicherungsschutz.
- Es besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Ihre Katze ist in Deutschland versichert. Reisen Sie mit Ihrer Katze ins Ausland, bleibt der Schutz für eine begrenzte Zeit erhalten. Für Behandlungen im Ausland wird dabei höchstens der Betrag erstattet, der nach der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte gelten würde.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Katzen-OP-Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Ist meine Katze auch im Ausland versichert?
Ja. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihrer versicherten Katze von 12 Monaten.
Wie hoch ist der Leistungsanspruch bei Behandlungen im Ausland?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wie lange darf sich meine Katze im Ausland aufhalten?
Der Auslandsaufenthalt Ihrer versicherten Katze darf maximal 12 Monate betragen.