Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener gilt als Heilbehandlung jede veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung einschließlich Diagnostik, die die Gesundheit der versicherten Katze wiederherstellen, verbessern oder eine Verschlechterung verhindern soll.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung. Sie umfasst auch die Diagnostik.
Die Heilbehandlung soll geeignet sein, die Gesundheit Ihrer versicherten Katze:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- oder eine Verschlechterung zu verhindern
Was bedeutet das konkret?
Unter einer Heilbehandlung wird jede tierärztlich notwendige Behandlung verstanden, egal ob sie ambulant oder stationär erfolgt. Auch die Diagnostik zählt dazu. Ziel der Behandlung ist es, die Gesundheit der versicherten Katze wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Häufige Fragen
Was zählt als Heilbehandlung bei der versicherten Katze?
Als Heilbehandlung gilt jede veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung einschließlich Diagnostik.
Ist auch die Diagnostik von der Heilbehandlung umfasst?
Ja, die Diagnostik ist ausdrücklich Teil der Heilbehandlung.
Welchen Zweck muss eine Heilbehandlung erfüllen?
Sie soll geeignet sein, die Gesundheit der versicherten Katze wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Muss die Behandlung stationär erfolgen?
Nein, die Heilbehandlung kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung OP 2025