Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener gilt als Unfall ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Katze einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung verursacht. Diese Definition legt fest, welche Vorkommnisse als Unfall gelten.
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis. Es wirkt plötzlich von außen auf den Körper Ihrer versicherten Katze ein und zieht eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich.
Was bedeutet das konkret?
Als Unfall zählt ein plötzliches, nicht geplantes Ereignis, das von außen auf den Körper der versicherten Katze einwirkt. Zusätzlich muss dadurch eine körperliche Gesundheitsschädigung entstehen. Nur wenn diese Merkmale zusammentreffen, liegt im Sinne der Bedingungen ein Unfall vor.
Häufige Fragen
Was gilt bei der Katzenkrankenversicherung als Unfall?
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Katze einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Welche Merkmale muss ein Ereignis erfüllen, um als Unfall zu gelten?
Es muss ungeplant sein, plötzlich von außen auf den Körper der Katze einwirken und eine körperliche Gesundheitsschädigung verursachen.
Reicht eine reine Einwirkung von außen, damit ein Unfall vorliegt?
Nein, zusätzlich zur plötzlichen Einwirkung von außen muss eine körperliche Gesundheitsschädigung der Katze eintreten.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung OP 2025