In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Vandalismus nach einem Einbruch:
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter mit seinem ganzen Körper auf eine der in Nr. 3.2.1, Nr. 3.2.5 oder Nr. 3.2.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter mit seinem ganzen Körper auf eine der in Nr. 3.2.1, Nr. 3.2.5 oder Nr. 3.2.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025