Die Uelzener Hausratversicherung übernimmt in ihrer Hausratversicherung auch Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat sowie durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung innerhalb der Wohnung entstehen.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt Folgendes für Reparaturkosten für Gebäudeschäden:
Versichert sind Schäden, die entstanden sind:
- im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat,
- innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Einbruch, einer Beraubung oder einem entsprechenden Versuch das Gebäude beschädigt, können die Kosten für die Reparatur dieser Schäden übernommen werden. Das gilt auch, wenn nach einem Einbruch oder einer Beraubung innerhalb der Wohnung mutwillig etwas zerstört wird (Vandalismus).
Häufige Fragen
Welche Gebäudeschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat entstehen, sowie Schäden durch Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Einbruch oder einer Beraubung.
Sind auch Versuchstaten abgedeckt?
Ja, auch der Versuch eines Einbruchdiebstahls oder einer Beraubung ist erfasst, wenn dabei im Bereich der Wohnung Gebäudeschäden entstehen.
Ist Vandalismus ohne vorherigen Einbruch versichert?
Versichert ist Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Einbruch oder einer Beraubung. Ob darüber hinausgehende Fälle abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.
Wo müssen die Gebäudeschäden entstanden sein?
Die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch müssen im Bereich der Wohnung entstanden sein. Vandalismusschäden sind innerhalb der Wohnung nach einem Einbruch oder einer Beraubung versichert.