Zieht man mit der Hausratversicherung der Uelzener um, gelten ab Umzugsbeginn die Tarifbestimmungen am neuen Wohnort – steigt dadurch die Prämie oder ein Selbstbehalt, haben Sie ein Kündigungsrecht mit klaren Fristen und Formvorgaben.
Mit Umzugsbeginn:
- Es gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Kündigungsrecht bei Prämien- oder Selbstbehaltserhöhung:
- Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen.
- Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Beitrag bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
- Der Versicherer kann den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, richtet sich Ihr Vertrag nach den Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gelten. Wird dadurch Ihre Prämie oder ein Selbstbehalt höher, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie nach der Mitteilung einen Monat Zeit, und die Kündigung muss in Textform erfolgen. Bis sie wirksam wird, zahlen Sie nur den bisherigen Beitrag anteilig weiter.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Wann darf ich den Vertrag kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich die Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze erhöht oder ein Selbstbehalt erhöht wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung erfolgen und wird einen Monat nach Zugang wirksam.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Welchen Beitrag muss ich bei Kündigung zahlen?
Der Versicherer kann den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.