In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung:
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (Nr. 12.1) auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag (Nr. 9.2) begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (Ziffer 8) darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme (Nr. 9.2) ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (Nr. 12.1) auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag (Nr. 9.2) begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (Ziffer 8) darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme (Nr. 9.2) ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025