In der Hausratversicherung der Uelzener ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt – doch für Kosten aufgrund einer Weisung des Versicherers und für zusätzliche versicherte Kosten gelten wichtige Sonderregeln.
Begrenzung der Gesamtentschädigung:
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (Nr. 12.1) auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag (Nr. 9.2) begrenzt.
Kosten aufgrund Weisung:
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Zusätzliche versicherte Kosten:
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (Ziffer 8) darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme (Nr. 9.2) ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung ist grundsätzlich durch die vereinbarte Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag gedeckelt. Wenn der Versicherer allerdings selbst eine Weisung erteilt, um einen Schaden abzuwenden oder zu mindern, werden die dafür entstandenen Kosten ohne Obergrenze übernommen. Ist die Summe durch die versicherten Sachen bereits aufgebraucht, steht für versicherte Kosten zusätzlich ein Betrag bis zu 10 % der Versicherungssumme zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Gesamtentschädigung begrenzt?
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Werden Kosten aufgrund einer Weisung des Versicherers begrenzt ersetzt?
Nein. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme bereits ausgeschöpft ist?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag durch die versicherten Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme ersetzt.
Zählt der Vorsorgebetrag zur Versicherungssumme?
Ja. Die Begrenzung bezieht sich auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025