In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Versicherte Kosten:
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Ziffer 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (Ziffer 8) sowie des Aufwendungsersatzes (§ 83 VVG) gilt Nr. 12.5 entsprechend.
Aufwendungsersatz, der auf Weisung des Versicherers entstanden ist, wird unbegrenzt ersetzt.
- Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Ziffer 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (Ziffer 8) sowie des Aufwendungsersatzes (§ 83 VVG) gilt Nr. 12.5 entsprechend.
Aufwendungsersatz, der auf Weisung des Versicherers entstanden ist, wird unbegrenzt ersetzt.
- Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025