In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Hemmung:
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1 und Nr. 14.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1 und Nr. 14.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025