In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Katzen-Zahnversicherung folgendes für Versicherbare Katzen, Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung, Grundsatz,:
Wartezeiten
- Versicherbare Katzen
Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungshöhe
Die maximale Versicherungsleistung in der Katzen-Zahnversicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seiner Nachträge. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung der Erstattungshöhe, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden Katze bzw. Ihrer versicherten Katze dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
- Wartezeiten
• Wartezeit für Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
• Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei Bestehen einer Vorversicherung für die versicherte Katze entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wartezeiten
- Versicherbare Katzen
Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungshöhe
Die maximale Versicherungsleistung in der Katzen-Zahnversicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seiner Nachträge. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung der Erstattungshöhe, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden Katze bzw. Ihrer versicherten Katze dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
- Wartezeiten
• Wartezeit für Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
• Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei Bestehen einer Vorversicherung für die versicherte Katze entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025